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Samstag, 23. April 2016

VW Diesel Affäre - Aktueller Stand

Information der Volkswagen AG über den Stand der umfassenden Untersuchung im Zusammenhang mit der Diesel-Thematik

Ende September 2015 hat der Aufsichtsrat der Volkswagen Aktiengesellschaft die Rechtsanwaltssozietät Jones Day mit einer umfassenden Untersuchung der Diesel-Thematik beauftragt. Diese Untersuchung ist bereits weit fortgeschritten und wird intensiv weiter vorangetrieben. Etwa 65 Millionen Dokumente wurden zu diesem Zweck zur digitalen Auswertung zusammengestellt, von denen insgesamt mehr als zehn Millionen Dokumente zur Durchsicht an Anwälte von Volkswagen weitergeleitet wurden. Darüber hinaus wurden rund 450 Interviews zur Diesel-Thematik durchgeführt; dutzende weitere Befragungen stehen noch aus. Nach derzeitiger Einschätzung geht Jones Day davon aus, dass die Untersuchung im vierten Quartal 2016 abgeschlossen werden kann.
Aufsichtsrat und Vorstand von Volkswagen mussten allerdings nach eingehender Prüfung der rechtlichen Situation zu der Erkenntnis kommen, dass eine Veröffentlichung von Zwischenergebnissen der Untersuchung zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit unvertretbaren Risiken für Volkswagen verbunden wäre und damit derzeit nicht erfolgen kann. Diese Entscheidung beruht auf der übereinstimmenden Einschätzung der von Volkswagen mandatierten US-Rechtsanwaltssozietäten (Sullivan & Cromwell und Jones Day), die unabhängig voneinander nachdrücklich von einer entsprechenden Veröffentlichung abgeraten haben.
Volkswagen bedauert, von seinem ursprünglichen Vorhaben, Zwischenergebnisse der Untersuchung bis Ende April zu veröffentlichen, abweichen zu müssen. Die Gründe hierfür liegen in den nachfolgenden Entwicklungen von Verfahren, die Volkswagen derzeit im Zusammenhang mit der Diesel-Thematik in den USA führt:
 •   Früher als erwartet befinden sich die komplexen Verhandlungen von Volkswagen mit einer Vielzahl von Beteiligten in den USA (einschließlich privater Kläger und mehrerer US-amerikanischer Behörden, darunter die Environmental Protection Agency (EPA), die Federal Trade Commission, die Generalstaatsanwaltschaften (Attorneys General) der 50 US-Bundesstaaten und insbesondere das US-amerikanische Bundesjustizministerium (Department of Justice)) nunmehr in einer entscheidenden Phase, die ein Höchstmaß an Vertraulichkeit durch Volkswagen voraussetzt. Diese eingehenden und vertraulichen Verhandlungen schränken ebenso wie die vertrauliche Zusammenarbeit mit dem Department of Justice die Möglichkeiten von Volkswagen ein, weitergehende – naturgemäß vorläufige – Angaben über die Ergebnisse der laufenden Untersuchung zu machen.

 •   Eine weitergehende Veröffentlichung oder Beschreibung der aktuell vorliegenden Zwischenergebnisse würde die weitere Untersuchung zum gegenwärtigen Zeitpunkt beeinträchtigen, insbesondere weil die Personen, die noch befragt werden, ihre Aussagen an den Inhalten des Zwischenberichts ausrichten könnten.

 •   Außerdem würde, so die Warnung der Anwälte, eine Veröffentlichung die Zusammenarbeit von Volkswagen mit dem Department of Justice nachhaltig beeinträchtigen und die Position von Volkswagen in den verbleibenden Verfahren schwächen.

 •   Zudem könnte eine Veröffentlichung aus Sicht unserer Rechtsberater das Entgegenkommen bezüglich des Strafmaßes gefährden, das Volkswagen im Falle einer umfassenden Zusammenarbeit mit dem Department of Justice erwarten darf; dies hätte nach der übereinstimmenden Einschätzung der Rechtsberater von Volkswagen negative finanzielle Effekte in sehr erheblichem Umfang zur Folge.
Aufsichtsrat und Vorstand gehen gegenwärtig davon aus, dass eine umfassende Darstellung der Tatsachen, die Gegenstand der Untersuchung waren, in den USA veröffentlicht werden wird, sofern und sobald ein umfassender Vergleich mit dem Department of Justice erreicht werden kann. Begründet ist dies dadurch, dass ein Vergleich mit dem Department of Justice hinsichtlich der strafrechtlichen Untersuchung üblicherweise mit einem detaillierten und zwischen den Parteien abgestimmten sogenannten Statement of Facts einhergeht.
Volkswagen bedauert es ausdrücklich, nicht wie ursprünglich beabsichtigt, Zwischenergebnisse bis Ende April berichten zu können. Aus den oben genannten Gründen sehen sich Vorstand und Aufsichtsrat jedoch gezwungen, im Interesse des Unternehmens von einer Veröffentlichung Abstand zu nehmen. 

Quelle: Volkswagen AG Presse