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Donnerstag, 16. Februar 2017

Öffentliche Warnung - Integralhelm Nishua NTX-3

Öffentliche Warnung

Integralhelm Nishua NTX-3  wegen unzureichender Dämpfungswerte verminderte Schutzwirkung bei einem Unfall 


Flensburg, 16. Februar 2017. Aufgrund unzureichender Dämpfungswerte der mangelbetroffenen Helme kann es bei einem Unfall zu einer verminderten Schutzwirkung kommen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht die Rückrufaktion Integralhelm Nishua NTX-3 der Firma Detlef Louis Motorrad-Vertriebsgesellschaft mbH seit dem 27.06.2016.  Wegen der eingeschränkten Rückverfolgbarkeit zum Endverbraucher konnten 80 Käufer nicht ermittelt werden. 

Die mangelbetroffenen Helme wurden zwischen dem 1. März 2016 und 3. Juni 2016 vertrieben.  

Der Rückruf betrifft folgende Bestell-Nummern: 
216543 Gr. XS – XXL Nishua NTX-3, Schwarz uni 
216544 Gr. XS – XXL Nishua NTX-3, Schwarz matt 
216545 Gr. XS – XL Nishua NTX-3, Schwarz / Grau / Rot 
216546 Gr. XS – XL Nishua NTX-3, Schwarz / Grau / Weiß 
216547 Gr. XS – XL Nishua NTX-3, Schwarz / Grau / Neongelb 

    

Bei Fragen zur Rückgabe oder Umtausch wenden Sie sich bitte an den Kundenservice der Firma Detlef Louis Motorrad-Vertriebsgesellschaft mbH unter der Rufnummer +49-40-734 193 60* oder melden sich in einer der Filialen. 
* Kostenpflichtiger Anruf zum üblichen Festnetztarif (ggfs. abweichend aus dem Mobilfunknetz) 

Samstag, 11. Februar 2017

Ab 1. Juli: Abgasmessung am Endrohr soll Pflicht werden

10.02.2017 Bonn.  Ab 1. Juli 2017 soll die verpflichtende Abgasmessung am Endrohr in Kombination mit der elektronischen OBD-Prüfung bei der Abgasuntersuchung (AU) wieder für alle Kraftfahrzeuge eingeführt werden.

So steht es im Entwurf zur Änderung der AU-Richtlinie aus dem Bundesverkehrsministerium, der nun den zuständigen obersten Landesbehörden zur Anhörung weitergeleitet worden ist.
Das bisher gültige zweistufige Verfahren für Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung ab 1.1.2006 soll damit wieder aufgehoben und in eine generelle Endrohrmessung mit OBD-Prüfung überführt werden.
„Die Einführung der verpflichtenden Endrohrmessung ist ein großer Erfolg intensiver Verbandsarbeit“, lobte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski den Entwurf. „Sie dient dem aktiven Umweltschutz und gibt insbesondere den Autofahrern ein Stück mehr Sicherheit.
Nur auf diese Weise lässt sich verlässlich ermitteln, welche Emissionen letztendlich hinten herauskommen. Das ist allein mit der bisher überwiegend durchgeführten elektronischen OBD-Prüfung nicht möglich.“
Der Richtlinienentwurf sieht außerdem die Verschärfung der Abgas-Grenzwerte vor. Ab 2019 soll darüber hinaus die Partikelanzahl von Dieselfahrzeugen am Endrohr gemessen werden.
Mit seinen über 36 000 anerkannten AU-Betrieben sorgt das Kfz-Gewerbe für die flächendeckende Umsetzung dieser modernisierten Abgasuntersuchung. Jährlich werden bundesweit rund 24 Millionen Abgasuntersuchungen durchgeführt.